Hat die Corona-Pandemie bei Ihnen zugeschlagen ?
Als Klein(st)- und Mittelstandsunternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, welches durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten ist, können Sie BAFA-Beratungskostenzuschüsse beantragen, um sich bei der Erstellung von Planungsunterlagen für Ihre Hausbank/Ihren Finanzierer helfen zu lassen, denn ...
... die Banken werden Sie zur Kreditgewährung u.a. nach diesen Dingen fragen
- Jahresabschlüsse
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Aktuelle Selbstauskunft
- Corona-bedingte Situations- und Maßnahmenbeschreibung
- Liquiditätsplanung/Herleitung des Liquiditätsbedarfs
- Rentabilitätsplanung 2020 (einschließlich Krisenauswirkung) und 2021
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Unternehmers/Gesellschafters
1. - 4. schaffen Sie alleine, aber wie sieht es mit 5. bis 7. aus ?
Wie hoch sind die Zuschüsse für Unternehmen in Schwierigkeiten ?
Seit dem 03.04.2020 gilt (siehe Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5):
- Vollfinanzierung ! 100%-Zuschuss (maximal 4.000 €) für die in Rechnung gestellten Beratungskosten
- Keine Vorfinanzierung der Beratungskosten durch antragsberechtigte Unternehmen ! Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Mehrfachberatung möglich ! Es können bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen beantragt werden.
Förderanträge nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Zuvor galt diese Regelung:
90% des Beratungshonorars bei 3.000 EUR Deckelungsgrenze in allen Bundesländern
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3* | |
Beraterhonorar | 3.000 € | 2.500 € | 4.000 € |
BAFA-Zuschuss | 2.700 € | 2.250 € | 2.700 € |
* Hier greift die Deckelungsgrenze.
Was müssen SIE bis zur Bezuschussung tun ?
- Prüfung UiS-Zuschuss-Voraussetzungen
- Einholung Beratungsangebot
- Regionalpartnergespräch - Einholung Bestätigung Beratungsbedarf (-> entfällt seit dem 03.04.2020)
- Online-BAFA-Zuschussantrag
- Beratungsauftrag nach (!!) positivem BAFA-Bescheid
- Verwendungsnachweis (Regionalpartnerbestätigung -> entfällt seit dem 03.04.2020, Beratungsbericht/-rechnung, Zahlungsnachweis Kontoauszug -> entfällt seit dem 03.04.2020, De-minimis-Erklärung)
Welche Corona-bedingten Erleichterungen gibt es im Zuschuss-Prozess?
- Beratung vor Ort nicht zwingend erforderlich
- Regionalpartnergespräch (teilweise) telefonisch möglich
Ich bin bei der BAFA als Beraterin gelistet. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.