Hat die Corona-Pandemie bei Ihnen zugeschlagen ?

Als Klein(st)- und Mittelstandsunternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, welches durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten ist, können Sie BAFA-Beratungskostenzuschüsse beantragen, um sich bei der Erstellung von Planungsunterlagen für  Ihre Hausbank/Ihren Finanzierer helfen zu lassen, denn ...

... die Banken werden Sie zur Kreditgewährung u.a. nach diesen Dingen fragen

  1. Jahresabschlüsse
  2. Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) 
  3. Aktuelle Selbstauskunft
  4. Corona-bedingte Situations- und Maßnahmenbeschreibung
  5. Liquiditätsplanung/Herleitung des Liquiditätsbedarfs
  6. Rentabilitätsplanung 2020 (einschließlich Krisenauswirkung) und 2021
  7. Vorschlag für den Eigenbeitrag des Unternehmers/Gesellschafters

 

1. - 4. schaffen Sie  alleine, aber wie sieht es mit 5. bis 7. aus ?

Wie hoch sind die Zuschüsse für Unternehmen in Schwierigkeiten ?

Seit dem 03.04.2020 gilt (siehe Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5):

  • Vollfinanzierung ! 100%-Zuschuss (maximal 4.000 €) für die in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Keine Vorfinanzierung der Beratungskosten durch antragsberechtigte Unternehmen ! Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
     
  • Mehrfachberatung möglich ! Es können bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen beantragt werden.

 

Förderanträge nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

 

Zuvor galt diese Regelung:

90% des Beratungshonorars bei 3.000 EUR Deckelungsgrenze in allen Bundesländern

  Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3*
Beraterhonorar 3.000 € 2.500 € 4.000 €
BAFA-Zuschuss 2.700 € 2.250 € 2.700 €

* Hier greift die Deckelungsgrenze.

 


Was müssen SIE bis zur Bezuschussung tun ?

  1. Prüfung UiS-Zuschuss-Voraussetzungen
  2. Einholung Beratungsangebot
  3. Regionalpartnergespräch - Einholung Bestätigung Beratungsbedarf (-> entfällt seit dem 03.04.2020)
  4. Online-BAFA-Zuschussantrag
  5. Beratungsauftrag nach (!!) positivem BAFA-Bescheid
  6. Verwendungsnachweis (Regionalpartnerbestätigung -> entfällt seit dem 03.04.2020, Beratungsbericht/-rechnung, Zahlungsnachweis Kontoauszug -> entfällt seit dem 03.04.2020, De-minimis-Erklärung)

Welche Corona-bedingten Erleichterungen gibt es im Zuschuss-Prozess?

  • Beratung vor Ort nicht zwingend erforderlich
  • Regionalpartnergespräch (teilweise) telefonisch möglich

 

Ich bin bei der BAFA als Beraterin gelistet. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.